AGB

Spreewaldperle • Telefon +49(0)35603 750050

Allgemeine Geschäftsbestimmungen

Bestandteil Ihrer Reservierung
Die Allgemeinen Geschäftsbestimmungen (AGB) der Spreewaldperle in Burg.Spreewald sind Bestandteil Ihrer Reservierung oder Buchung für Ihren Aufenthalt bei uns.

Informationen zu verbraucherrechtlichen Streitigkeiten als Pflichtinformation nach der Verordnung (EU) Nr. 524/2013 des Europäischen Parlaments und Rats finden Sie im Impressum.

Allgemeine Geschäftsbestimmungen (AGB)…

…für den Ferienapartmentaufnahme- und Ferienhausaufnahmevertrag in der Spreewaldperle in Burg.Spreewald

Geltungsbereich

  1. Diese Geschäftsbestimmungen gelten für die Verträge über die mietweise Überlassung von Ferienapartments und des Ferienhauses der Spreewaldperle zur Beherbergung sowie für alle, für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen der Spreewaldperle.
  2. Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Ferienapartments bzw. des überlassenen Ferienhauses sowie deren Nutzung zu anderen als zu Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung der Spreewaldperle.
  3. Geschäftsbestimmungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn diese vorher vereinbart wurden.

Vertragsabschluss, -partner, -haftung; Verjährung

  1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrages durch den Spreewaldperle zustande. Dem Spreewaldperle steht es frei, die Ferienapartment- bzw. Ferienhausbuchung schriftlich zu bestätigen.
  2. Vertragspartner sind der Spreewaldperle und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet dieser dem Spreewaldperle gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Aufnahmevertrag, sofern dem Spreewaldperle eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
  3. Der Spreewaldperle haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Im nicht leistungstypischen Bereich ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit der Spreewaldperle beschränkt.
  4. Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des Kunden 6 Monate.
  5. Diese Haftungsbeschränkung und die kurze Verjährungsfrist gelten zugunsten der Spreewaldperle auch bei Verletzungen von Verpflichtungen bei der Vertragsanbahnung und positiver Vertragsverletzung.

Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

  1. Der Spreewaldperle ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Ferienapartments bzw. das gebuchte Ferienhaus bereitzustellen und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Ferienapartment- bzw. Ferienhausüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise der Spreewaldperle zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen der Spreewaldperle an Dritte.
  3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 4 Monate und erhöht sich der vom Spreewaldperle allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieser den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10% anheben.
  4. Die Preise können vom Spreewaldperle ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Ferienapartments, der Leistung der Spreewaldperle oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht, und der Spreewaldperle dem zustimmt.
  5. Rechnungen der Spreewaldperle ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Der Spreewaldperle ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist der Spreewaldperle berechtigt, Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Spreewaldperle der eines höheren Schadens vorbehalten.
  6. Der Spreewaldperle ist berechtigt, bei Vertragsabschluss oder danach, eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
  7. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung der Spreewaldperle aufrechnen oder diese mindern.

Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)

  1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Spreewaldperle geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung der Spreewaldperle. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges der Spreewaldperle oder einer von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung.
  2. Sofern zwischen dem Spreewaldperle und dem Kunden ein Termin zum Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche der Spreewaldperle auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Spreewaldperle ausübt, sofern nicht ein Fall des Leistungsverzuges der Spreewaldperle oder eine von ihm zu vertretende Unmöglichkeit der Leistungserbringung vorliegt.
  3. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Ferienapartments bzw. nicht in Anspruch genommenen Ferienhaus hat der Spreewaldperle die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Ferienapartments bzw. des Ferienhauses sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.

Stornierungsbedingungen

  1. Für Einzelreisende
    • bis 42 Tage vor Anreise: kostenfrei
    • 41 bis 29 Tage vor Anreise: werden 30%
    • 28 bis 14 Tage vor Anreise: werden 60%
    • 13 bis 1 Tag vor Anreise: werden 80%
    • bei Nichtanreise: werden 100%

    der vereinbarten Leistung in Rechnung gestellt, sollte eine Weitervermietung nicht möglich sein. Bei verspäteter Anreise bzw. vorzeitiger Abreise werden die nicht in Anspruch genommenen, vereinbarten Tage zu 100% in Rechnung gestellt.

  2. Für Gruppen (ab 3 gebuchten Einheiten)
    • bis 60 Tage vor Anreise: kostenfrei
    • 59 bis 41 Tage vor Anreise: werden 30%
    • 40 bis 29 Tage vor Anreise: werden 50%
    • 28 bis 14 Tage vor Anreise: werden 70%
    • 13 bis 1 Tag vor Anreise: werden 90%
    • bei Nichtanreise: werden 100%

    der vereinbarten Leistung in Rechnung gestellt, sollte eine Weitervermietung nicht möglich sein. Bei verspäteter Anreise bzw. vorzeitiger Abreise werden die nicht in Anspruch genommenen, vereinbarten Tage zu 100% in Rechnung gestellt.

Rücktritt der Spreewaldperle

  1. Sofern ein Rücktritt des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist der Spreewaldperle in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Ferienapartments bzw. dem vertraglich gebuchten Ferienhaus vorliegen, und der Kunde bei Rückfrage der Spreewaldperle auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
  2. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Spreewaldperle gesetzten angemessenen Frist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist der Spreewaldperle ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
  3. Ferner ist der Spreewaldperle berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, z.B. falls:
    • höhere Gewalt oder andere vom Spreewaldperle nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen,
    • Ferienapartments oder das Ferienhaus unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden,
    • der Spreewaldperle begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung der Spreewaldperle den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Spreewaldperle in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- oder Organisationsbereich der Spreewaldperle anzurechnen ist,
    • ein Verstoß gegen den obigen Geltungsbereich Absatz 2 vorliegt.
  4. Der Spreewaldperle hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
  5. Bei berechtigtem Rücktritt der Spreewaldperle entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz.
  6. Sofern dem Vertragspartner eine Option eingeräumt wurde, ist der Spreewaldperle ebenfalls berechtigt, innerhalb der vereinbarten Frist vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste und Kunden nach den gebuchten Zimmern und Veranstaltungsräumen vorliegen, und der Vertragspartner auf Rückfragen der Spreewaldperle die Buchung nicht endgültig bestätigt.

Ferienapartment- bzw. Ferienhausbereitstellung, -übergabe, -rückgabe

  1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Ferienapartments.
  2. Gebuchte Ferienapartments bzw. das gebuchte Ferienhaus stehen dem Kunden ab 15 Uhr des Anreisetages zur Verfügung.
  3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Ferienapartments bzw. das Ferienhaus spätestens um 10 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann der Spreewaldperle über den ihm dadurch entstandenen Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung der Ferienapartments bzw. des Ferienhauses bis 18 Uhr 50% des vollen Logispreises in Rechnung stellen, ab 18 Uhr 100%. Dem Kunden steht es frei, dem Spreewaldperle nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich niedriger Schaden entstanden ist.

Haftung der Spreewaldperle

  1. Der Spreewaldperle haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Diese Haftung ist nicht im leistungstypischen Bereich, jedoch beschränkt auf Leistungsmängel, Schäden, Folgeschäden oder Störung, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Spreewaldperle zurückzuführen sind. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen der Spreewaldperle auftreten, wird der Spreewaldperle bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
  2. Für eingebrachte Sachen haftet der Spreewaldperle nach den gesetzlichen Bestimmungen, das ist bis zum Hundertfachen des Ferienapartment- bzw. Ferienhauspreises, höchstens 3.500,- € sowie für Geld und Wertgegenstände bis zu 800,- €. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich dem Spreewaldperle Anzeige macht (§703 BGB).
  3. Für die Haftung der Spreewaldperle gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
  4. Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf einem Parkplatz der Spreewaldperle, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Eine Überwachungspflicht der Spreewaldperle besteht nicht. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück der Spreewaldperle abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet der Spreewaldperle nicht, außer bei grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen der Spreewaldperle.

Schlussbestimmungen

  1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbestimmungen für die Aufnahme im Spreewaldperle haben schriftlich zu erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
  2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz der Spreewaldperle.
  3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz der Spreewaldperle. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des §38 Absatz 1 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz der Spreewaldperle.
  4. Es gilt deutsches Recht.
  5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbestimmungen für die Aufnahme im Spreewaldperle unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Ferienresidenz Louisenhof GmbH

Vertretungsberechtigte Geschäftsführer

Kathrin Jahn

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